Allgemeine Geschäftsbedingungen

Graphische Druckerzeugnisse, Kalender



I. Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 55, 74336 Brackenheim und ihren Vertragspartnern mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Bestellung, Verkauf und Lieferung von graphischen Druckerzeugnissen und Kalendern. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Verträge, insbesondere Kaufverträge, Druckaufträge, Werklieferungsverträge (auch geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie Nachtragsaufträge), werden ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die WALTER Medien GmbH nicht an, es sei denn sie hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die WALTER Medien GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
  2. Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Die Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen mündlichen Abreden bleibt unberührt. Mündliche Zusagen durch Hilfspersonen der WALTER Medien GmbH bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die WALTER Medien GmbH.
  3. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen artverwandten Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

II. Vertragsschluss, Auftragsbestätigung, Vertragspflichten

  1. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  2. Die auf der Internetseite (insbesondere im Webshop und im Warenkorb), in Verkaufsprospekten oder sonstigen Dokumentationen der WALTER Medien GmbH präsentierten Waren und Dienstleistungen stellen, sofern die WALTER Medien GmbH nicht ausdrücklich eine abweichende Erklärung abgibt, kein bindendes Angebot der WALTER Medien GmbH dar, vielmehr dient die Präsentation als Einladung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben. Das Angebot auf Abschluss eines verbindlichen Vertrages liegt in der Bestellung durch den Kunden in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form.
  3. Die WALTER Medien GmbH wird dem Kunden den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, die WALTER Medien GmbH erklärt in dieser E-Mail eine Angebotsannahme ausdrücklich.
  4. Auch online vom Kunden erteilte Druckfreigaben (etwa per E-Mail oder im Webshop („Online-Druck-Freigabe“)) sind für diesen verbindlich. Die WALTER Medien GmbH kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt an dem dem Zugang des Angebots bei der WALTER Medien GmbH folgenden Werktag zu laufen. Die Annahme des Angebots erfolgt indem die WALTER Medien GmbH dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform (schriftlich, Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei für die Einhaltung der Annahmefrist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist oder indem sie die bestellten Produkte an den Kunden versendet und der Versand dem Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wird, wobei für die Einhaltung der Annahmefrist dann der Zugang der Versandbestätigung beim Kunden maßgeblich ist. Sofern die Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass der Kunde für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhält. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Vertrag über die in der Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande, falls die WALTER Medien GmbH nicht zuvor den Kaufvertrag über die gesamte Ware bestätigt hat (Auftragsbestätigung). Liegen mehrere der vorgenannten Varianten vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Varianten zuerst eintritt. Soweit die WALTER Medien GmbH das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht angenommen hat, gilt das Angebot als abgelehnt, mit der Folge, dass der Kunde im Umfange der Ablehnung nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  5. Der Kunde kann bei einer Online-Bestellung seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung auf der Bestellübersichtsseite jederzeit überprüfen, berichtigen, löschen und an die entsprechende Stelle im Webshop zurücknavigieren. Die WALTER Medien GmbH informiert auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess kann der Kunde auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
  6. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr vom Kunden als verbindlich anerkannt, wenn dieser nicht unverzüglich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung widersprochen hat.
  7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, der WALTER Medien GmbH jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware oder Dienstleistung innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
  8. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckdaten werden von der WALTER Medien GmbH, soweit vom Kunden nicht ein kostenpflichtiger Datencheck in Auftrag gegeben wurde, nicht überprüft. Insbesondere trägt der Kunde das Risiko einer fehlerfreien Übermittlung der Druckdaten etwa durch Upload auf den Server der WALTER Medien GmbH. Erfolgt der Upload von Daten in komprimierter Form, so hat die Komprimierung in einem der folgenden Formate zu erfolgen: ZIP, RAR. Auch ein Korrekturlesen auf Rechtschreibfehler findet seitens der WALTER Medien GmbH nicht statt, sofern ein entsprechender kostenpflichtiger Auftrag nicht ausdrücklich seitens des Kunden erteilt wurde. Dementsprechend werden die Vorlagen des Kunden so gedruckt, wie sie der WALTER Medien GmbH seitens des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sollte aus irgendwelchen Gründen, die WALTER Medien GmbH nicht zu vertreten hat, ein Druck der zur Verfügung gestellten Daten (etwa aus technischen Gründen) nicht möglich sein, so wird die die WALTER Medien GmbH den erteilten Druckauftrag nicht ausführen. Die WALTER Medien GmbH wird sich um eine Abstimmung mit dem Kunden bemühen; eine dahingehende Verpflichtung der WALTER Medien GmbH besteht allerdings nicht. Sofern eine Konvertierung der vom Kunden bereitgestellten Daten erforderlich ist, damit der konkrete Druckauftrag durchgeführt werden kann, wird die WALTER Medien GmbH die Daten konvertieren. Die Konvertierung stellt eine kostenpflichtige Zusatzleistung dar. Die Höhe des Preises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
  9. Sofern der Kunde einen farbverbindlichen Proof ISO 12647 zur Verfügung stellt, muss darauf ein Ugra-/Fogra-Medienkeil integriert sein. Befindet sich kein Keil auf dem Proof oder weichen die Farbwerte vom ProzessStandard Offsetdruck (PSO) ab, so besteht kein Nachweis auf Gültigkeit. Die WALTER Medien GmbH kann in diesem Fall einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 für den Kunden erstellen oder ohne Farbmuster nach PSO-Werten drucken. Die Erstellung des Proofs stellt eine kostenpflichtige Zusatzleistung dar. Die Höhe des Preises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
  10. Soweit zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH nicht ausdrücklich anders vereinbart, führt die WALTER Medien GmbH die von ihr angenommenen Druckaufträge nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, im Offset-, Sieb- oder Digitaldruckverfahren aus.
  11. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme durch die WALTER Medien GmbH finden teilweise per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der WALTER Medien GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der WALTER Medien GmbH versandten E-Mails zugestellt werden können.

III. Definitionen

  1. Datencheck: Ein Datencheck beinhaltet folgende Prüfkriterien: Bildauflösung größer 180 dpi, Farbigkeit: Graustufen, Prozessfarben oder Sonderfarben, Schriften eingebettet, Endformat mittig im Dokument, Beschnitt mind. 2 mm, Schneid-, Falz- und Stanzmarken richtig gesetzt.
  2. Korrekturlesen: Folgende Punkte werden beim Korrekturlesen geprüft: Rechtschreibung und Grammatik, mindestens 2 mm Beschnitt, einheitliche Abstände, richtige Sprache, Bildunterschriften, Fußnoten übereinstimmend mit Bild / Text, Linien: Stärke einheitlich, Abstand zu Bildern, Vorkommen von pixeligen Bildern, Überschneidungen (z. B. Texte in Bildern), Aufzählungsformen einheitlich (Punkte, Striche, Einzug usw.), Quervergleich Sprachen, Uneinheitliches, offensichtlich Unlogisches.

IV. Preis

  1. Durch die interaktive Nutzung unserer Internetseiten entstehen dem Kunden – von den üblichen Telekommunikationskosten abgesehen – keine Kosten. Die Telekommunikationskosten (Kosten des Internetanschlusses, Verbindungskosten u. Ä.) kann der Kunde bei seinem Telekommunikationsanbieter erfragen.
  2. Kostenpflichtige Inhalte der WALTER Medien GmbH (z. B. fertige Produkte und Dienstleistungen, Datenübertragungen, Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen, Datenchecks, farbverbindliche Proofs nach ISO 12647 und ähnliche Vorarbeiten) werden als solche gekennzeichnet. Die Preise ergeben sich insbesondere aus den aktuellen Preislisten der WALTER Medien GmbH sowie ihren Leistungsbeschreibungen auf den Internetseiten und in den Druckschriften (z. B. Kataloge) sowie aus zwischen den Parteien explizit getroffenen Preisabsprachen.
  3. Die in einem Angebot der WALTER Medien GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  5. Nach Druckfreigabe (auch Online-Druckfreigabe) erfolgte Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Kunden gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
  6. Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche der Kunde zusätzlich an die WALTER Medien GmbH zahlen muss.
  7. Soweit nicht abweichend zwischen der WALTER Medien GmbH und dem Kunden vereinbart, verstehen sich alle von der WALTER Medien GmbH genannten Preise auf der Basis „ab Werk Brackenheim“. Im Falle der Versendung der Ware hat der Kunde die Versandkosten sowie anfallende Verpackungs- und Versicherungskosten zu tragen. Wird Ware bei der WALTER Medien GmbH bestellt und über einen Dritten an den Kunden ausgeliefert, so sind die Frachtkosten an den Dritten vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn in der Auftragsbestätigung nichts vereinbart wurde.

V. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung  innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto netto zu erfolgen. 
  2. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
  3. Erfolgt die Zahlung durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird der Kunde 5 Kalendertage vor Kontobelastung benachrichtigt. Bei Zahlung durch das SEPA-Firmenlastschriftverfahren erfolgt die Benachrichtigung 1 Kalendertag vor Kontobelastung. Diese Benachrichtigung erfolgt im Rahmen des Rechnungszugangs. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rückbelastung, so hat er die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Die Gesamtforderung ist sofort zur Zahlung fällig.
  4. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
  5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, kann die WALTER Medien GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit bis zur vollständigen Erbringung der geschuldeten Leistung einstellen. Diese Rechte stehen der WALTER Medien GmbH auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Sollten die objektiven Tatsachen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben, so bestehen die vorgenannten Rechte nur dann, wenn die WALTER Medien GmbH von diesen Tatsachen keine Kenntnis hatte und ihr bezüglich der Unkenntnis auch kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
  6. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf die WALTER Medien GmbH – ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihr aus Verzug zustehenden Rechte und Ansprüche – nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen oder weitere Lieferungen an den Kunden aussetzen, sofern sie dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung der Zahlung eingeräumt hat.
  7. Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
    Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der WALTER Medien GmbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505 a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
    Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
     

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der WALTER Medien GmbH gegen den Kunden Eigentum der WALTER Medien GmbH.
    Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, hat die WALTER Medien GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt sie die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt in diesem Falle vorbehalten. 
  2. Solange die Ware nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist, muss der Kunde die Ware – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – treuhänderisch für die WALTER Medien GmbH halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut pfleglich behandeln, ordnungsgemäß sichern, lagern und versichern sowie als Eigentum der WALTER Medien GmbH kennzeichnen.
  3. Der Kunde hat das Recht, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der WALTER Medien GmbH sicherungshalber in vollem Umfang an die WALTER Medien GmbH ab; die WALTER Medien GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Die WALTER Medien GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an die WALTER Medien GmbH zu bewirken, als noch Forderungen der WALTER Medien GmbH gegen den Kunden bestehen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die WALTER Medien GmbH von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
    Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für die WALTER Medien GmbH vorgenommen. In diesem Fall oder wenn die Vorbehaltsware untrennbar mit anderer Ware vermischt wird, erwirbt die WALTER Medien GmbH das Miteigentum an der neuen bzw. vermischten Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum der WALTER Medien GmbH an der Sache verwahrt der Kunde für die WALTER Medien GmbH. Für die durch Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware, allerdings mit der Einschränkung, dass der Kunde Forderungen Dritter lediglich in der Höhe an die WALTER Medien GmbH abtritt, als diese Miteigentum entsprechend dem zuvor Gesagten erworben hat. Die WALTER Medien GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der WALTER Medien GmbH hinweisen und sie unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der WALTER Medien GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. Die WALTER Medien GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt ihr die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

VII. Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang

  1. Die Warenlieferung erfolgt „ab Werk“ (Incoterms 2010). Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der WALTER Medien GmbH in Brackenheim, Deutschland.
  2. Das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Untergangs geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die WALTER Medien GmbH dem Kunden die Ware zum vertraglichen Zeitpunkt auf ihrem Werksgelände zur Verfügung gestellt hat. Ist eine Versendung der Ware vereinbart, erfolgt die Verladung und der Transport auf Gefahr des Kunden.   
    Soweit die WALTER Medien GmbH Waren für den Kunden auf dessen Wunsch einlagert, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu welchem die WALTER Medien GmbH die ihr obliegende Handlung, nämlich die ordnungsgemäße Einlagerung der Ware, vorgenommen hat.
  3. Erhält die WALTER Medien GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen ihrer Lieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird sie ihre Kunden rechtzeitig in Textform informieren. In diesem Fall ist die WALTER Medien GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit sie ihren vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und sie nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der WALTER Medien GmbH schuldhaft herbeigeführt worden sind.

    Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als drei Monate, so sind sowohl die WALTER Medien GmbH als auch der Kunde – unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche – berechtigt, hinsichtlich der von den Lieferstörungen betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Kunde berechtigt, wenn ihm die Annahme einer Teillieferung unzumutbar ist.
  1. Die Lieferdauer ergibt sich aus der zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH getroffenen Vereinbarung bzw. der entsprechenden Produktbeschreibung im Rahmen der Warenpräsentation. Leistungs- und Liefertermine sowie Ausführungs- und Fertigstellungsfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht werden, sind unverbindliche Angaben. Sie gelten nur annähernd und beschreiben den voraussichtlichen Leistungs-/ Liefertermin. Sie beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde die seinerseits geschuldeten Mitwirkungshandlungen (z. B. Übergabe druckreifer Unterlagen etc.) ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat.

 

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Beruht die Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis, so darf er lediglich aufrechnen, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist, von der WALTER Medien GmbH anerkannt wurde oder unstreitig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  2. Der WALTER Medien GmbH steht an den vom Kunden angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderung aus der Geschäftsverbindung zu.

IX. Beanstandungen, Gewährleistung, Rügeobliegenheit

  1. Handelt der Kunde zwar in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit aber nicht als Kaufmann im Sinne des § 377 HGB, ist er verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung in Textform anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung. Erfolgt eine rechtzeitige Anzeige nicht, ist hinsichtlich der betroffenen Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gilt § 377 HGB uneingeschränkt.
  2. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
  3. Die WALTER Medien GmbH behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Abweichungen, welche auf die Eigenheiten der unterschiedlichen Druckverfahren zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar, soweit zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH kein bestimmtes Druckverfahren ausdrücklich vereinbart worden ist.
  6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden (auch Upload) oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Überprüfungspflicht seitens der WALTER Medien GmbH. Insbesondere ist die WALTER Medien GmbH für Veränderungen der Zulieferungen auf dem Transportweg – gleichgültig ob online (Upload, Übermittlung per E-Mail) oder offline – nicht verantwortlich. Abweichungen, welche auf eine während der Übermittlung der Zulieferungen erfolgte Veränderung zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Beanstandung des Endprodukts. Für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten gilt II. Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt XI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von der WALTER Medien GmbH nicht.

X. Mehr- und Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

XI. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen die WALTER Medien GmbH wegen der Verletzung einer vertraglichen Pflicht und / oder aufgrund einer deliktischen Handlung und / oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses sowie aus sonstigen Rechtsgründen, insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruhen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und / oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und / oder dem Ersatz von Verzugsschäden.

    Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

    Insoweit haftet die WALTER Medien GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die WALTER Medien GmbH allerdings nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  1. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der WALTER Medien GmbH.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der WALTER Medien GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB ist dann und insoweit ausgeschlossen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nicht besteht bzw. wirksam abbedungen wurde.
  4. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet, von denjenigen Daten, Datenträgern oder sonstigen Vorlagen, welche der WALTER Medien GmbH zur Ausführung von Druckaufträgen zur Verfügung gestellt werden, Sicherheitskopien anzufertigen. Entsprechend ist die Haftung der WALTER Medien GmbH bei Verlust oder Beschädigung der Daten, Datenträger oder Vorlagen auf den Wert des Datenträgers beschränkt. Die WALTER Medien GmbH ist berechtigt von den ihr überlassenen Daten oder Vorlagen eine Kopie anzufertigen.
  5. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren und sonstige Schädlinge einzusetzen. Im Falle der Übermittlung einer schadhaften bzw. infizierten Datei wird die WALTER Medien GmbH diese Datei nach einem erfolglosen Reinigungsversuch zum Schutz ihrer sonstigen Daten löschen und nicht verwenden, ohne dass dem Kunde aus der Löschung der Daten Schadensersatzansprüche gegen die WALTER Medien GmbH zustehen.

XII. Verjährung, Verwirkung

  1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr, beginnend mit Gefahrübergang.
  2. Soweit die WALTER Medien GmbH für Schäden, inklusive Schadensersatz aufgrund Mängel, haftet, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
  3. Die Verkürzung der Verjährungsfrist (Ziff. 1 und 2) gilt nicht, soweit die WALTER Medien GmbH für Schäden haftet, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (XI. Ziff. 1) herrühren oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WALTER Medien GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt auch nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, so etwa gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch bei Lieferregress) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel). In diesem Fall gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

XIII. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XIV. Archivierung, Kalender-Webshop

  1. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der WALTER Medien GmbH grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. Ein Anspruch des Kunden auf Archivierung / Lagerung besteht somit nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Die WALTER Medien GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, unter Verwendung eigener Daten, Druckvorlagen (Templates), Lichtbilder und Logos nach dem Baukastenprinzip individuelle Drucksachen zu gestalten und die WALTER Medien GmbH online mit der Produktion des individuell gestalteten Druckerzeugnisses zu beauftragen. Darüber hinaus hält die WALTER Medien GmbH Druckvorlagen (Templates), Lichtbilder und Logos auf ihrem Server unter der Internetadresse http://kalender.WALTER.de bereit, welche seitens des Kunden nach dem Baukastenprinzip individuell zu einer Drucksache zusammengeführt werden können. Die Druckauftragserteilung an die WALTER Medien GmbH erfolgt sodann online. Die Online-Druckauftragserteilung stellt ein für den Kunden verbindliches Vertragsangebot (II.) an die WALTER Medien GmbH dar.

XV. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden, sofern im Einzelfall keine kürzere oder längere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

XVI. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht

  1. Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den von der WALTER Medien GmbH erstellten Inhalten und Werken auf Internetseiten oder sonstigen Medien verbleiben bei ihr. Es gilt das deutsche Urheberrecht. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Art der Verwertung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der WALTER Medien GmbH. Dies gilt insbesondere für jegliche kommerzielle Nutzung der Inhalte und Werke.
  2. Sofern die WALTER Medien GmbH auf ihren Internetseiten (insb. Bilder- und Logodatenbanken) Vorlagen zur Verfügung stellt (Bilder, Videos, Logos, Templates etc.), an denen ein ausschließliches Urheberrecht der WALTER Medien GmbH besteht, darf der Kunde diese im Umfang eines einfachen nicht ausschließlichen Nutzungsrechts zur Personalisierung und Gestaltung eigener Druckvorlagen verwenden, soweit der Druck anschließend durch die WALTER Medien GmbH erfolgt oder beauftragt wird. Die Verwendung dieser Vorlagen zu anderen Zwecken, z. B. auf der eigenen Internetseite oder auf anderen Internetportalen, in Printmedien, auf Datenträgern etc. und die Vervielfältigung derselben, auch durch einen Dritten, z. B. im Internet oder auf Datenträgern (CD-Rom, DVD, USB-Stick etc.) und die Weitergabe an Dritte, ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der WALTER Medien GmbH untersagt.    
  3. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Werke (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Wort-/Bildmarken, Logos etc.) zu verwenden, zu deren Verwendung er gesetzlich und / oder vertraglich berechtigt ist. Dies beinhaltet nicht nur die Nutzungsberechtigung dem Grunde nach, sondern auch die gesetzes- und / oder vertragskonforme Nutzung im Einzelfall (z. B. ausreichende Lizenz für endgeräte- und plattformunabhängige Veröffentlichung im Internet und in mobilen Applikationen („Apps“), Urheberbenennung etc.). Veranlasst der Kunde durch seinen Auftrag einen Link auf seine Internetseite oder die Internetseite eines Dritten, so hat er zu gewährleisten, dass sich auf der verlinkten Internetseite keine rechtswidrigen Inhalte befinden und dass die Inhalte nicht Rechte Dritter verletzen.
  4. Mit der Übertragung eigener Werke in das Benutzerkonto und / oder jede anderweitige Überlassung an die WALTER Medien GmbH, gewährt der Kunde der WALTER Medien GmbH kostenfrei ein auf die gesamte Vertragsdauer bezogenes, örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, einfaches und nicht ausschließliches Recht, diese Materialien in einer dem Vertrag gemäßen Weise, insbesondere im Internet und in mobilen Applikationen („Apps“) endgeräte- und plattformunabhängig zu veröffentlichen. Dieses Recht schließt das Recht zur Gewährung von Unterlizenzen an Vertragspartner oder Subunternehmen der WALTER Medien GmbH ein.
  5. Der Kunde stellt die WALTER Medien GmbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen frei, die ihr gegenüber aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter durch gesetzes- und / oder vertragswidrige Verwendung fremder Werke (z. B. Verstoß gegen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Kennzeichen und verwandte Schutzrechte) geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung. Die WALTER Medien GmbH ist nicht verpflichtet, die von dem Schutzrechtsinhaber behaupteten Ansprüche anstelle des Kunden abzuwehren.

XVII. Werbesendungen

  1. Für von der Deutschen Post AG erteilte Auskünfte wird keine Gewähr für die Richtigkeit gegeben.
  2. Soweit Werbesendungen durch die Deutsche Post AG ausgeliefert werden, wird für die Lieferleistung der Deutschen Post AG keine Haftung übernommen. Die WALTER Medien GmbH handelt als Vermittler im Namen des Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde Portokosten an die WALTER Medien GmbH bezahlt.
  3. Dem Kunden wird 24 Stunden vor Auslieferung der Werbesendungen mitgeteilt, welcher Portobetrag zu berücksichtigen ist. Widerspricht der Kunde dem Portobetrag nicht, so ist dieser Betrag verbindlich von dem Kunden akzeptiert. Dieser Betrag muss vor Auslieferung der Werbesendungen auf einem der Konten der WALTER Medien GmbH gutgeschrieben sein.
  4. Die Abs. 1 bis 3 gelten für vergleichbare Unternehmen der Deutschen Post AG entsprechend.

XVIII. Datenschutz

Für die Firma WALTER Medien GmbH hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Sie beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung  der WALTER Medien GmbH erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben.

XIX. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der WALTER Medien GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der WALTER Medien GmbH und ihm geschlossenen Verträgen ist im kaufmännischen Verkehr der Firmensitz der WALTER Medien GmbH. Die WALTER Medien GmbH ist jedoch berechtigt, im kaufmännischen Verkehr auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
  2. Auf das Vertragsverhältnis findet, vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 31. Dezember 2021