1. Die auf der Internetseite (insbesondere auch im Warenkorb), in Verkaufsprospekten oder sonstigen Dokumentationen der WALTER Medien GmbH präsentierten Waren oder Dienstleistungen stellen kein bindendes Angebot der WALTER Medien GmbH an den Kunden dar, es sei denn, es liegt ein erkennbar individuell für einen bestimmten Kunden der WALTER Medien GmbH erstelltes Angebot der WALTER Medien GmbH vor. Der bindende Antrag erfolgt grundsätzlich seitens des Kunden durch Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form. Auch online vom Kunden erteilte Druckfreigaben (etwa per E-Mail) sind für diesen verbindlich. In keinem Fall ist die WALTER Medien GmbH zur Annahme des Vertragsangebots verpflichtet. In elektronischer Form abgegebene Vertragsangebote gelten, soweit sie bei der WALTER Medien GmbH erst nach 16.00 Uhr eingehen, als am nächsten Werktag um 08.00 Uhr zugegangen.
2. Gemäß § 312 g I Nr. 3 BGB ist die WALTER Medien GmbH bei Verträgen im elektronischen Verkehr dazu verpflichtet, dem Kunden den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Dieser Verpflichtung kommt die WALTER Medien GmbH nach. Diese Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme seitens der WALTER Medien GmbH dar.
3. Anträge gelten von der WALTER Medien GmbH als verbindlich angenommen, wenn dies seitens der WALTER Medien GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage grundsätzlich schriftlich ausdrücklich erklärt bzw. bestätigt wird, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung des Auftrags oder, bei reinen Kaufverträgen, bei Versendung der Ware.
4. Die Reisenden, Angestellten und Handlungsgehilfen der WALTER Medien GmbH sind nur zur rechtsgeschäftlichen Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Vertretungsbefugnisse berechtigt.
5. Rechtsgeschäfte im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten vom Käufer bzw. Besteller als verbindlich anerkannt, wenn dieser nicht unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Eingang unserer Auftragsbestätigung widersprochen hat.
6. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung, und der Besteller ist dafür verantwortlich, der WALTER Medien GmbH jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware oder Dienstleistung innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
7. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckdaten werden von der WALTER Medien GmbH, soweit vom Kunden nicht ein kostenpflichtiger Datencheck in Auftrag gegeben wurde, nicht überprüft. Insbesondere trägt der Kunde das Risiko einer fehlerfreien Übermittlung der Druckdaten etwa durch Upload auf den Server der WALTER Medien GmbH. Erfolgt der Upload von Daten in komprimierter Form, so hat die Komprimierung in einem der folgenden Formate zu erfolgen: ZIP, RAR, SIT, SITX, SEA, TAR. Auch ein Korrekturlesen auf Rechtschreibfehler findet seitens der WALTER Medien GmbH nicht statt, sofern ein entsprechender kostenpflichtiger Auftrag nicht ausdrücklich seitens des Kunden erteilt wurde. Entsprechend werden die Vorlagen des Kunden so gedruckt, wie sie der WALTER Medien GmbH seitens des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Druck der zur Verfügung gestellten Daten (etwa aus technischen Gründen) nicht möglich sein, so wird die WALTER Medien GmbH den erteilten Druckauftrag grundsätzlich nicht durchführen. Die WALTER Medien GmbH wird sich um eine Abstimmung mit dem Kunden bemühen. Eine dahingehende Verpflichtung der WALTER Medien GmbH besteht nicht. Der WALTER Medien GmbH steht es frei, die Daten des Kunden derart zu konvertieren, dass diese für den konkreten Druckauftrag verwendbar werden. In diesem Fall erbringt die WALTER Medien GmbH eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
8. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, der WALTER Medien GmbH einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 auf Papier mit Abgabe des Angebots an die WALTER Medien GmbH oder unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so wird die WALTER Medien GmbH einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 für den Kunden erstellen. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
9. Soweit zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH nicht ausdrücklich anders vereinbart, führt die WALTER Medien GmbH die von ihr angenommenen Druckaufträge nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, im Offset-, Sieb- oder Digitaldruckverfahren aus.