1. Als Druckunterlagen erbitten wir Reinzeichnungen, reproreife Andrucke oder Filme. Andere Druckvorlagen dürfen nur nach Vereinbarung verwendet werden. Die WALTER Medien GmbH übernimmt keine Gewähr für die deutliche Wiedergabe bei kleinen oder mageren Negativ-Schriftzügen.
2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, bzw. einwandfreier Druckunterlagen oder entsprechender Beilagen sorgt der Kunde. Etwa anfallende Kosten für die Herstellung von Druckvorlagen durch WALTER Medien werden gesondert berechnet.
3. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckdaten (insbesondere Anzeigentexte) werden von der WALTER Medien GmbH, soweit vom Kunden nicht ein kostenpflichtiger Datencheck in Auftrag gegeben wurde, nicht überprüft. Insbesondere trägt der Kunde das Risiko einer fehlerfreien Übermittlung der Druckdaten etwa durch Upload auf den Server der WALTER Medien GmbH. Erfolgt der Upload von Daten in komprimierter Form, so hat die Komprimierung in einem der folgenden Formate zu erfolgen: ZIP, RAR, SIT, SITX, SEA, TAR. Auch ein Korrekturlesen auf Rechtschreibfehler findet seitens der WALTER Medien GmbH grundsätzlich nicht statt, sofern ein entsprechender kostenpflichtiger Auftrag nicht ausdrücklich seitens des Kunden erteilt wurde. Entsprechend werden die Vorlagen und Anzeigen des Kunden so gedruckt, wie sie der WALTER Medien GmbH seitens des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Druck der zur Verfügung gestellten Daten (etwa aus technischen Gründen) nicht möglich sein, so wird die WALTER Medien GmbH den erteilten Druckauftrag grundsätzlich nicht durchführen. Die WALTER Medien GmbH wird sich um eine Abstimmung mit dem Kunden bemühen. Eine dahingehende Verpflichtung der WALTER Medien GmbH besteht nicht. Der WALTER Medien GmbH steht es frei, die Daten des Kunden derart zu konvertieren oder korrigieren, dass diese für den konkreten Druckauftrag verwendbar werden. In diesem Fall erbringt die WALTER Medien GmbH eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
4. Die WALTER Medien GmbH wird dem Kunden bei entsprechender Vereinbarung einen Probeabzug – online oder offline – zur Verfügung stellen, soweit die Auftragserteilung mindestens einen Tag vor Anzeigenschluss erfolgt. In diesem Fall sind die dem Kunden zugesandten Probeabzüge für den Druck verbindlich.
5. Die WALTER Medien GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übersandten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt.
6. Abweichungen in der Größe und Gestaltung sind zulässig, soweit der Zweck der Anzeige nicht oder nur unbedeutend davon berührt wird.
7. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Dasselbe gilt, wenn der Text in der vorgeschriebenen Abdruckhöhe nicht untergebracht werden kann.
8. Platzierungswünsche sind, ebenso wie Wünsche des Kunden, die Anzeige in einer bestimmten Nummer oder in einer bestimmten Ausgabe zu veröffentlichen, für die WALTER Medien GmbH unverbindlich. WALTER Medien ist jedoch bemüht, sich nach den Wünschen des Kunden zu richten. Als verbindlich erkennen wir Platzierungswünsche nur dann an, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.
9. Bei Farbanzeigen ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, der WALTER Medien GmbH einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 auf Papier mit Abgabe seines Angebots oder unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so darf die WALTER Medien GmbH einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 für den Kunden erstellen. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Ohne farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 berechtigen Farbabweichungen nicht zur Beanstandung des Endproduktes.
10. Soweit zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH nicht ausdrücklich anders vereinbart, führt die WALTER Medien GmbH die von ihr angenommenen Druckaufträge nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, im Offset-, Sieb- oder Digitaldruckverfahren aus.
11. Sollte eine Veröffentlichung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht zustande kommen, behält sich die WALTER Medien GmbH vor, die für die Erstellung angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.