Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Presseverlag

I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49-55, 74336 Brackenheim-Hausen gelten nur für Vertragspartner mit Sitz in Deutschland. Die Vertragsbedingungen sowie sonstige Informationen nach bürgerlichem Recht werden ausschließlich in deutscher Sprache erteilt. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegen den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen. Unsere Bedingungen haben in jedem Fall den Vorrang, auch wenn die entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftspartners nicht ausdrücklich von uns abgelehnt worden sind.
3. Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen mündlichen Abreden bleibt hiervon unberührt.
4. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentation der WALTER Medien GmbH, gleichgültig ob offline oder online abrufbar, dürfen von der WALTER Medien GmbH berichtigt werden, ohne dass die WALTER Medien GmbH für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf. 

II. Vertragsschluss

1. Die auf der Internetseite (insbesondere im Warenkorb), in Prospekten oder sonstigen Dokumentationen der WALTER Medien GmbH präsentierten Waren und Dienstleistungen stellen kein bindendes Angebot der WALTER Medien GmbH an den Kunden dar, es sei denn, es liegt ein individuell für einen bestimmten Kunden der WALTER Medien GmbH erstelltes Angebot der WALTER Medien GmbH vor. Der bindende Antrag erfolgt grundsätzlich seitens des Kunden durch Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form. Auch online vom Kunden erteilte Druckfreigaben (etwa per E-Mail) sind für diesen verbindlich. In keinem Fall ist die WALTER Medien GmbH zur Annahme des Vertragsangebots verpflichtet. In elektronischer Form abgegebene Vertragsangebote gelten, soweit sie bei der WALTER Medien GmbH erst nach 16.00 Uhr eingehen, als am nächsten Werktag um 08.00 Uhr zugegangen.
2. Gemäß § 312 g I Nr. 3 BGB ist die WALTER Medien GmbH bei Verträgen im elektronischen Verkehr dazu verpflichtet, dem Kunden den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Dieser Verpflichtung kommt die WALTER Medien GmbH nach. Diese Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme seitens der WALTER Medien GmbH dar.
3. Anträge gelten von der WALTER Medien GmbH als verbindlich angenommen, wenn dies seitens der WALTER Medien GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage grundsätzlich schriftlich ausdrücklich erklärt bzw. bestätigt wird, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung des Auftrags insbesondere Versendung der Ware (Zeitschriften, Zeitungen, Illustrierte) oder, bei Anzeigen- und Beilagenaufträgen, mit der Veröffentlichung.
4. Anzeigenaufträge können ohne Angabe von Gründen von der WALTER Medien GmbH abgelehnt werden. Dies gilt auch für Aufträge, die durch Vertreter aufgegeben werden. Enthält die Anzeige Bestandteile, bei denen WALTER Medien befürchten muss, dass sie in der Öffentlichkeit Anstoß erregen oder dass sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, können diese von der WALTER Medien GmbH gestrichen werden und zwar auch noch nach Annahme des Auftrags. Das Gleiche gilt für Beiträge des redaktionellen Teils.
5. Korrekturabzüge werden nur bei ausdrücklichem Auftrag gefertigt.

III. Versandkosten bei Widerruf

Im Falle eines wirksamen Widerrufs (sofern Sie als Verbraucher handeln) haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

IV. Auftragsdurchführung

1. Als Druckunterlagen erbitten wir Reinzeichnungen, reproreife Andrucke oder Filme. Andere Druckvorlagen dürfen nur nach Vereinbarung verwendet werden. Die WALTER Medien GmbH übernimmt keine Gewähr für die deutliche Wiedergabe bei kleinen oder mageren Negativ-Schriftzügen.
2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, bzw. einwandfreier Druckunterlagen oder entsprechender Beilagen sorgt der Kunde. Etwa anfallende Kosten für die Herstellung von Druckvorlagen durch WALTER Medien werden gesondert berechnet.
3. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckdaten (insbesondere Anzeigentexte) werden von der WALTER Medien GmbH, soweit vom Kunden nicht ein kostenpflichtiger Datencheck in Auftrag gegeben wurde, nicht überprüft. Insbesondere trägt der Kunde das Risiko einer fehlerfreien Übermittlung der Druckdaten etwa durch Upload auf den Server der WALTER Medien GmbH. Erfolgt der Upload von Daten in komprimierter Form, so hat die Komprimierung in einem der folgenden Formate zu erfolgen: ZIP, RAR, SIT, SITX, SEA, TAR. Auch ein Korrekturlesen auf Rechtschreibfehler findet seitens der WALTER Medien GmbH grundsätzlich nicht statt, sofern ein entsprechender kostenpflichtiger Auftrag nicht ausdrücklich seitens des Kunden erteilt wurde. Entsprechend werden die Vorlagen und Anzeigen des Kunden so gedruckt, wie sie der WALTER Medien GmbH seitens des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Druck der zur Verfügung gestellten Daten (etwa aus technischen Gründen) nicht möglich sein, so wird die WALTER Medien GmbH den erteilten Druckauftrag grundsätzlich nicht durchführen. Die WALTER Medien GmbH wird sich um eine Abstimmung mit dem Kunden bemühen. Eine dahingehende Verpflichtung der WALTER Medien GmbH besteht nicht. Der WALTER Medien GmbH steht es frei, die Daten des Kunden derart zu konvertieren oder korrigieren, dass diese für den konkreten Druckauftrag verwendbar werden. In diesem Fall erbringt die WALTER Medien GmbH eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
4. Die WALTER Medien GmbH wird dem Kunden bei entsprechender Vereinbarung einen Probeabzug – online oder offline – zur Verfügung stellen, soweit die Auftragserteilung mindestens einen Tag vor Anzeigenschluss erfolgt. In diesem Fall sind die dem Kunden zugesandten Probeabzüge für den Druck verbindlich.
5. Die WALTER Medien GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übersandten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt.
6. Abweichungen in der Größe und Gestaltung sind zulässig, soweit der Zweck der Anzeige nicht oder nur unbedeutend davon berührt wird.
7. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Dasselbe gilt, wenn der Text in der vorgeschriebenen Abdruckhöhe nicht untergebracht werden kann.
8. Platzierungswünsche sind, ebenso wie Wünsche des Kunden, die Anzeige in einer bestimmten Nummer oder in einer bestimmten Ausgabe zu veröffentlichen, für die WALTER Medien GmbH unverbindlich. WALTER Medien ist jedoch bemüht, sich nach den Wünschen des Kunden zu richten. Als verbindlich erkennen wir Platzierungswünsche nur dann an, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.
9. Bei Farbanzeigen ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, der WALTER Medien GmbH einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 auf Papier mit Abgabe seines Angebots oder unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so darf die WALTER Medien GmbH einen farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 für den Kunden erstellen. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Ohne farbverbindlichen Proof nach ISO 12647 berechtigen Farbabweichungen nicht zur Beanstandung des Endproduktes.
10. Soweit zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH nicht ausdrücklich anders vereinbart, führt die WALTER Medien GmbH die von ihr angenommenen Druckaufträge nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, im Offset-, Sieb- oder Digitaldruckverfahren aus.
11. Sollte eine Veröffentlichung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht zustande kommen, behält sich die WALTER Medien GmbH vor, die für die Erstellung angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

V. Definitionen:

1. Datencheck:
Ein Datencheck beinhaltet folgende Prüfkriterien:
Bildauflösung größer 180 dpi, Farbigkeit: Graustufen oder Skala, Schriften eingebettet, Endformat mittig im Dokument, Beschnitt mind. 2 mm, Schneid-, Falz- und Stanzmarken richtig gesetzt.
2. Korrekturlesen:
Folgende Punkte werden beim Korrekturlesen geprüft: Rechtschreibung und Grammatik, mindestens 2 mm Beschnitt, einheitliche Abstände, richtige Sprache, Bildunterschriften, Fußnoten übereinstimmend mit Bild / Text, Linien: Stärke einheitlich, Abstand zu Bildern, Vorkommen von pixeligen Bildern, Überschneidungen (z.B. Texte in Bildern), Aufzählungsformen einheitlich (Punkte, Striche, Einzug usw.), Quervergleich Sprachen, Uneinheitliches, offensichtlich Unlogisches.

VI. Kündigung bei Daueraufträgen und Abonnements

1. Daueranzeigenaufträge und Anzeigenaufträge bis auf Widerruf müssen schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist beiderseits unter Beachtung einer Frist von einer Woche ohne Angaben von Gründen möglich. Telefonische Abbestellungen sind unverbindlich. Daueraufträge sind vom Kunden unverzüglich beim ersten Erscheinen zu überprüfen. Die Folgen einer verspäteten Prüfung und Reklamation gehen zulasten des Kunden.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
3. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, etwa weil ein Bankeinzug rückbelastet wurde, so kann die WALTER Medien GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist den Vertrag kündigen, soweit der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen ist.
4. Befindet sich der Kunde mit der Entrichtung des Entgelts für zwei aufeinander folgende Zahlungsdaten oder einem nicht unerheblichen Teil davon oder für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungsdaten erstreckt mit einer Entgeltforderung, welche der Höhe nach zwei Zahlungsdaten erreicht in Verzug, so steht der WALTER Medien GmbH ein sofortiges Kündigungsrecht ohne vorherige Fristsetzung zu.
5. Verstößt der Inhalt der vom Kunden aufgegeben Anzeige gegen strafrechtliche Vorschriften oder gewerbliche Schutzrechte, so steht der WALTER Medien GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. das Recht den konkreten Auftrag nicht durchzuführen zu.

VII. Preise

1. Es gelten die jeweils gültigen Preislisten für die entsprechenden Anzeigen.
2. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise bei laufenden Verträgen einen Monat nach Änderung der Preisliste in Kraft. Im Falle einer Preisänderung ist der Kunde dazu berechtigt, den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung seitens des Kunden, so wird der Vertrag unter Zugrundelegung der neuen Preise fortgeführt. Die WALTER Medien GmbH wird den Kunden auf die Preisänderung, die bestehende Kündigungsmöglichkeit und die Rechtsfolgen einer unterlassenen Kündigung explizit hinweisen.
3. Bei Daueraufträgen werden die am Erscheinungsdatum gültigen Preise zu Grunde gelegt.
4. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und die Lieferung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
5. Für Anzeigen, welche nicht in unserer Preislisten genannt sind (etwa bei Sonderveröffentlichungen) können abweichende Preise festgelegt werden.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungstreibenden an die Preisliste der WALTER Medien GmbH zu halten.
2. Die von der WALTER Medien GmbH gewährte Mitteilungsvergütung darf vom Mittler an seinen Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die AE-Provision in Höhe von 15 % für gewerbsmäßige Vermittler wird nur dann vergütet, wenn alle erforderlichen Arbeiten vom Mittler allein übernommen werden, unter anderem die Zurverfügungstellung von reprofähigen Vorlagen.
3. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden unter Kaufleuten Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, ansonsten fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der WALTER Medien GmbH ein geringerer oder kein Verzugsschaden entstanden ist. Die WALTER Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
4. Die Kosten, welche durch die Erteilung eines Auftrages im Rahmen des Kleinanzeigendruckes entstehen, können nur durch Bankeinzug beglichen werden. Erfolgt die Zahlung durch Bankeinzug, so wird dieser frühestens 5 Werktage nach Zugang der Rechnung beim Kunden erfolgen, so dass dem Kunden ausreichend Zeit zur Rechnungsprüfung zur Verfügung steht. Dies gilt nicht bei gleich bleibend wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rückbelastung, so hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Die Gesamtforderung ist sofort zur Zahlung fällig. Skontovereinbarungen verlieren ihre Wirksamkeit.
5. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6. Bei Abbuchungen wird ein Skonto von 2 % gewährt, der in der Rechnung nicht separat ausgewiesen wird. Dies gilt nicht für Kleinanzeigenaufträge. Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Warenlieferungen oder Dienstleistungen in Verzug befindet.
7. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die WALTER Medien GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit bis zur vollständigen Erbringung der geschuldeten Leistung einstellen. Diese Rechte stehen der WALTER Medien GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Sollten die objektiven Tatsachen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben, so bestehen die vorgenannten Rechte nur dann, wenn die WALTER Medien GmbH von diesen Tatsachen keine Kenntnis hatte und ihr bezüglich der Unkenntnis auch kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist.

IX. Chiffreanzeigen

1. Bei Chiffreanzeigen wahrt die WALTER Medien GmbH grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen.
2. Chiffrezuschriften werden, sofern sie dem Kunden nicht zugesandt werden, bis zu maximal zwei Wochen nach Erscheinungsdatum aufbewahrt.
3. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Chiffregeheimnisses, wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften aus Chiffreanzeigen sind ausgeschlossen.
4. Die WALTER Medien GmbH ist nicht verpflichtet, im Chiffre-Dienst Zuschriften von Computer-Service-Diensten, Chiffre-Service-Diensten und gewerblichen Schreibbüros weiterzuleiten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, im Chiffre-Dienst Zuschriften, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht bis 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen entgegenzunehmen oder weiterzuleiten. Einschreibebriefe für und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf normalem Weg weitergeleitet. Ausnahmen hiervon müssen ausdrücklich gegen Kostenübernahme durch den Kunden vereinbart werden.

X. Mängelrügen

1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erscheinen bei der WALTER Medien GmbH schriftlich vorgebracht werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit der Kunde Verbraucher ist.
2. Der Kunde kann bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche nach Wahl der WALTER Medien GmbH unter Berücksichtigung des Zwecks der Anzeige beanspruchen, dass das Entgelt entsprechend gemindert oder dass eine Ersatzanzeige veröffentlicht wird. Maßgebend für den Umfang des Anspruchs ist das Ausmaß, in welchem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
3. Unterbleibt die Veröffentlichung einer zugesagten Anzeige ganz, so kann der Kunde unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche verlangen, dass die Veröffentlichung unverzüglich nachgeholt wird. Ist die Nachholung der Veröffentlichung für den Auftraggeber ohne Wert, ist dieser auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Streuverluste bei der Verbreitung des Werbeträgers lassen sich niemals ganz ausschließen. Liegen solche Verluste unter 5%, so stellt dies keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar.

XI. Lieferung

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs findet die Regelung des § 447 BGB keine Anwendung.
2. Liefertermine sind nur gültig und für die WALTER Medien GmbH verbindlich, wenn sie von der WALTER Medien GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Verzögert die WALTER Medien GmbH die Leistung, so kann der Kunde die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der WALTER Medien GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Unvorhersehbare Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der WALTER Medien GmbH als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung desselben, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, es sei denn, es liegt ein endgültiges Leistungshindernis vor. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung, höchstens jedoch um sechs Monate. Ein Rücktritt / eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörungen möglich. Eine Haftung der WALTER Medien GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Im kaufmännischen Verkehr steht der WALTER Medien GmbH an den vom Kunden angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

XII. Beanstandungen, Gewährleistung

1. Die WALTER Medien GmbH übernimmt keine Haftung bei telefonischen Durchgaben von Anzeigentext, insbesondere nicht für Übermittlungsfehler. Entsprechendes gilt für missverständliche, insbesondere handschriftliche Manuskripte.
2. Für Fehler aus der Übermittlung von Daten mittels Fernübertragung wird keine Haftung übernommen.
3. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Unterlagen in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
4. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die WALTER Medien GmbH eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
5. Schadensersatzansprüche (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) gegen die WALTER Medien GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der WALTER Medien GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Insbesondere haftet die WALTER Medien GmbH bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und Sachmängeln bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Abweichungen, welche auf die Eigenheiten der unterschiedlichen Druckverfahren zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar, soweit zwischen dem Kunden und der WALTER Medien GmbH kein bestimmtes Druckverfahren ausdrücklich vereinbart worden ist. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden (auch Upload) oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Überprüfungspflicht seitens der WALTER Medien GmbH. Insbesondere ist die WALTER Medien GmbH für Veränderungen der Zulieferungen auf dem Transportweg – gleichgültig ob online (Upload, Übermittlung per E-Mail) oder offline – nicht verantwortlich. Abweichungen, welche auf eine während der Übermittlung der Zulieferungen erfolgte Veränderung zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Beanstandung des Endprodukts. Für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten gilt IV Ziffer 3.
8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet WALTER Medien nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

XIII. Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen die WALTER Medien GmbH wegen Verletzung einer außervertraglichen Pflicht (Haftung aus Delikt) oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses (culpa in contrahendo) sowie aus sonstigen Rechtsgründen, insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB), soweit es sich nicht bereits um Gewährleistungsansprüche handelt, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der WALTER Medien GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Insbesondere haftet die WALTER Medien GmbH bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche  aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen.
2. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet, von denjenigen Daten, Datenträgern oder sonstigen Vorlagen, welche der WALTER Medien GmbH zur Ausführung von Druckaufträgen zur Verfügung gestellt werden, Sicherheitskopien anzufertigen. Entsprechend ist die Haftung der WALTER Medien GmbH bei Verlust oder Beschädigung der Daten, Datenträger oder Vorlagen auf den Wert des Datenträgers beschränkt. Die WALTER Medien GmbH ist berechtigt, von den ihr überlassenen Daten oder Vorlagen eine Kopie anzufertigen.
3. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren und sonstige Schädlinge einzusetzen. Im Falle der Übermittlung einer schadhaften bzw. infizierten Datei wird die WALTER Medien GmbH diese Datei nach einem erfolglosen Reinigungsversuch zum Schutz ihrer sonstigen Daten löschen und nicht verwenden, ohne dass dem Kunde aus der Löschung der Daten Schadensersatzansprüche gegen die WALTER Medien GmbH zustehen.

XIV. Verjährung, Verwirkung

1. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern XII. und XIII.) verjähren in einem Jahr, beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware bzw. dem Erscheinen der Anzeige. Dies gilt nicht, soweit die WALTER Medien GmbH für Schäden haftet, welche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren, auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruhen oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Verjährungs- / Gewährleistungsfristen uneingeschränkt.
2. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist.

XV. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XVI. Online-Portal, Archivierung

1. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der WALTER Medien GmbH grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. Ein Anspruch des Kunden auf Archivierung / Lagerung besteht somit nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die Nutzung der nachfolgend dargestellten Online-Services erfüllt die Voraussetzungen einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht.
2. Die WALTER Medien GmbH betreibt unter der Internetadresse www.walter.de ein kostenfreies Online-Portal, welches vom Kunden grundsätzlich unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passworts genutzt werden kann. Das Online-Portal umfasst folgende Module:
– Web2Print-Service
– Print-Portal
3. Der Web2Print-Service bietet dem Kunden die Möglichkeit, unter Verwendung eigener Daten, Druckvorlagen (Templates), Lichtbilder und Logos nach dem Baukastenprinzip individuelle Drucksachen bzw. Anzeigen für den Presseverlag zu gestalten und die WALTER Medien GmbH online mit dem Ausdruck des individuell gestalteten Druckerzeugnisses bzw. der Veröffentlichung zu beauftragen. Darüber hinaus hält die WALTER Medien GmbH Druckvorlagen (Templates), Lichtbilder und Logos auf ihrem Server unter der Internetadresse www.walter.de bereit, welche seitens des Kunden nach dem Baukastenprinzip individuell zu einer Drucksache bzw. Anzeige zusammengeführt werden können. Die Druckauftragserteilung an die WALTER Medien GmbH erfolgt sodann online. Die Online-Druckauftragserteilung stellt ein für den Kunden verbindliches Vertragsangebot an die WALTER Medien GmbH dar. Der Vertrag kommt nach Maßgabe der Ziffer II zustande.
4. Im Rahmen des Print-Portals speichert die WALTER Medien GmbH Informationen über bereits abgeschlossene Bestellungen und veröffentlichte Anzeigen des jeweiligen Kunden, so dass dieser im Rahmen einer Bestellhistorie die von ihm erteilten Aufträge bzw. getätigten Käufe online einsehen und auch nachträglich bearbeiten kann. Darüber hinaus ist der aktuelle Status der Bestellung / des Auftrages für den jeweils registrierten Kunden abrufbar.
5. Die WALTER Medien GmbH bietet das vorgenannte Online-Portal mit den unter Ziffer 2 bis Ziffer 4 beschriebenen Online-Modulen für den Kunden kostenfrei an. Kosten entstehen dem Kunden erst durch die Erteilung eines konkreten Druck- bzw. Veröffentlichungsauftrages, soweit dieser seitens der WALTER Medien GmbH angenommen wird.
6. Die WALTER Medien GmbH stellt ihren Kunden auf der Internetseite www.walter.de die entsprechenden technischen Vorrichtungen bzw. Funktionen zur Verfügung, welche zur Inanspruchnahme der angebotenen Online-Services erforderlich sind.

XVII. Anmeldung zum Online-Portal, Kundenkonto

1. Die Nutzung des Online-Dienstes Web2Print ist dem Kunden grundsätzlich auch ohne Registrierung möglich. Die Erteilung eines Online-Druckauftrages, welcher auf einer im Web2Print-Service erstellten Vorlage basiert sowie die Inanspruchnahme des Print-Portals setzen jedoch zwingend eine Anmeldung / Registrierung des Kunden unter vollständiger und richtiger Angabe der hierfür erforderlichen Daten voraus. Die Anmeldung ist kostenfrei. Eine Anmeldung erfolgt nur dann, wenn der Kunde den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WALTER Medien GmbH vorher zugestimmt hat.
2. Eine Anmeldung ist nur durch unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und juristische Personen möglich. Die Anmeldung einer juristischen Person hat durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person unter Angabe der vollständigen Personalien dieser Person zu erfolgen.
3. Für die Aktualität der Anmeldedaten hat der Kunde zu sorgen. Änderungen hat dieser unverzüglich selbst online im persönlichen Kundenbereich zu aktualisieren.
4. Der Kunde wählt bei seiner Erstanmeldung einen Zugangsnamen und ein persönliches Passwort. Eine Übergabe des Passworts an Dritte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde wird die WALTER Medien GmbH unverzüglich über Umstände informieren, aus welchen er den Schluss zieht, dass seine Zugangsdaten (Zugangsname und Passwort) von einem Dritten unberechtigt benutzt werden könnten. In diesem Fall wird die WALTER Medien GmbH den Zugang zu dem jeweiligen Kundenbereich unverzüglich (vorübergehend) sperren.
5. Der Kunde haftet gegenüber der WALTER Medien GmbH grundsätzlich für alle auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden beruhenden Schäden, welche dieser aufgrund eigener oder fremder Aktivitäten innerhalb des passwortgeschützten Kundenbereichs entstehen. Dies gilt nicht, soweit eine schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden nicht vorliegt.

XVIII. Aktualität, Technische Nutzungsvoraussetzungen für das Online-Portal

1. Die WALTER Medien GmbH ist darum bemüht stets Soft- und Hardware einzusetzen, welche sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Ein Anspruch des Kunden auf ständige Aktualität der Soft- und Hardware bzw. Weiterentwicklung der angebotenen Online-Services besteht nicht.
2. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen dafür, dass er die Online-Services der WALTER Medien GmbH uneingeschränkt nutzen kann (etwa aktuelle Hardware, ausreichend schnelle Internetverbindung, kompatibler Internetbrowser) selbst zu schaffen und zu aktualisieren.

XIX. Erreichbarkeit des Online-Portals, Einstellungsvorbehalt, Haftung für Online-Services

1. Bei den seitens der WALTER Medien GmbH angebotenen Online-Services handelt es sich um einen kostenfreien Service. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der Online-Services besteht nicht, insbesondere wird ein solcher nicht durch die Registrierung des Kunden begründet.
2. Die WALTER Medien GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Online-Services erreichbar sind. Ansprüche gegen die WALTER Medien GmbH wegen vorübergehender Unerreichbarkeit der Online-Services (etwa wegen Wartungsarbeiten oder Server-/ Netzwerkausfällen) sind ausgeschlossen.
3. Die WALTER Medien GmbH übernimmt keine Gewähr für das ordnungsgemäße Funktionieren der Online-Dienste, insbesondere kann es durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung des Portals oder sonstigen Störungen zu Verlusten von Daten, insbesondere der im Print-Portal abgespeicherten, kommen. Ansprüche wegen Fehlfunktionen der Online-Dienste (insbesondere Datenverlust) sind ausgeschlossen.
4. Die WALTER Medien GmbH überprüft Daten bzw. Vorlagen, die ihr seitens der Kunden zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich nicht (IV Ziffer 3). Dies gilt auch für Vorlagen, welche der Kunde unter Zuhilfenahme des Web2Print-Services erstellt hat. Eine Überprüfung erfolgt nur im Rahmen des kostenpflichtigen Datenchecks (V Ziffer 1).
5. Die WALTER Medien GmbH behält sich die jederzeitige Einstellung der Online-Services vor. In diesem Fall wird die WALTER Medien GmbH die registrierten Kunden vorab informieren.

XX. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Strafrecht

1. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt nicht gegen gesetzliche – insbesondere strafrechtliche – Bestimmungen verstößt. Im Falle eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen ist die WALTER Medien GmbH dazu berechtigt, den Zugang des Kunden zum Online-Portal zu sperren sowie Aufträge des Kunden nicht auszuführen bzw. Daueranzeigenaufträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Überprüfungspflicht der WALTER Medien GmbH auf rechtswidrige Inhalte besteht nicht. Der Kunde hat die WALTER Medien GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
2. Dem Kunden ist es erlaubt, die sich in der Bilder- und Logodatenbank (Web2Print) befindlichen Lichtbilder, Logos und Vorlagen (Templates), an denen ein ausschließliches Urheberrecht der WALTER Medien GmbH besteht, im Umfang eines einfachen nicht ausschließlichen Nutzungsrechts zur Gestaltung eigener Druckvorlagen und Anzeigen zu verwenden, soweit der Druck bzw. die Veröffentlichung durch die WALTER Medien GmbH erfolgt. Die Verwendung von Druckvorlagen, Bildern und Logos der WALTER Medien GmbH sowie von dieser gestalteten Anzeigen zur Vervielfältigung durch einen Dritten sowie die Vervielfältigung etwa im Internet oder auf Daten-trägern (CD-Rom, DVD, ...) und die Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der WALTER Medien GmbH untersagt.
3. Für Weiterungen und Schädigungen, die sich für die WALTER Medien GmbH aufgrund presserechtlicher oder sonstiger Vorschriften aus dem Inhalt einer Veröffentlichung im redaktionellen Teil ergeben können, haftet derjenige, der den Beitrag der WALTER Medien GmbH zur Veröffentlichung gegeben hat. Insofern stellt der Auftraggeber die WALTER Medien GmbH hinsichtlich aller Ansprüche gegenüber Dritten frei. Dies gilt auch für Beiträge, die bei Annahmestellen, Behörden, Agenturen oder Vertretern aufgegeben werden.
4. Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages stimmt der Kunde einer kostenlosen Veröffentlichung der Anzeige im Internet- / Online-Dienst nach Wahl der WALTER Medien GmbH zu. Die WALTER Medien GmbH ist dazu berechtigt, eine Kopie der Anzeigen und Druckvorlagen des Kunden herzustellen und dauerhaft abzuspeichern.

XXI. Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten

Die WALTER Medien GmbH erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten Ihrer Kunden nach Maßgabe der unter anderem auf der Internetseite der WALTER Medien GmbH abrufbaren und zum Download oder Ausdruck bereitstehenden Datenschutzerklärung; insbesondere auch zu Werbezwecken und zum Zweck der Bonitätsprüfung.

XXII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Brackenheim. Die WALTER Medien GmbH hat im kaufmännischen Verkehr das Recht, auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Oktober 2011