Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnements zum Bezug von Amts- und Mitteilungsblättern

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49-55, 74336 Brackenheim-Hausen gelten nur für Vertragspartner mit Sitz in Deutschland. Die Vertragsbedingungen sowie sonstige Informationen nach bürgerlichem Recht werden ausschließlich in deutscher Sprache erteilt. Vertragssprache ist Deutsch. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentation der WALTER Medien GmbH, gleichgültig ob offline oder online abrufbar, dürfen von der WALTER Medien GmbH berichtigt werden, ohne dass die WALTER Medien GmbH für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.

II. Vertragsschluss

1. Die auf der Internetseite (insbesondere im Warenkorb), in Prospekten oder sonstigen Dokumentationen der WALTER Medien GmbH präsentierten Waren und Dienstleistungen stellen kein bindendes Angebot der WALTER Medien GmbH an den Kunden dar, es sei denn, es liegt ein individuell für einen bestimmten Kunden der WALTER Medien GmbH erstelltes Angebot der WALTER Medien GmbH vor. Der bindende Antrag erfolgt grundsätzlich seitens des Kunden durch Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form. In keinem Fall ist die WALTER Medien GmbH zur Annahme des Vertragsangebots verpflichtet.
2. Gemäß § 312 g I Nr. 3 BGB ist die WALTER Medien GmbH bei Verträgen im elektronischen Verkehr dazu verpflichtet, dem Kunden den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Dieser Verpflichtung kommt die WALTER Medien GmbH nach. Diese Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme seitens der WALTER Medien GmbH dar.
3. Anträge gelten von der WALTER Medien GmbH als verbindlich angenommen, wenn dies seitens der WALTER Medien GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage grundsätzlich schriftlich ausdrücklich erklärt bzw. bestätigt wird, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung des Auftrags insbesondere Versendung der Ware (Zeitschriften, Zeitungen, Illustrierte).
4. Werden Probeabonnements nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt, gehen diese in einen Regelabonnementvertrag über.

III. Auftragsdurchführung und Lieferung

1. Lieferbeginn ist bei Abonnementverträgen über Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierte (etwa Mitteilungs- und Amtsblätter) der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung 7 Tage vorher im Verlag eingegangen ist. Die termingerechte Bearbeitung von Bezugsänderungen bei Abonnementverträgen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Mitteilung mindestens 7 Tage vorher im Verlag eingegangen ist.
2. Verzögert die WALTER Medien GmbH die Leistung, so kann der Kunde die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der WALTER Medien GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
3. Bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der WALTER Medien GmbH als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung ist eine Haftung der WALTER Medien GmbH ausgeschlossen.

V. Kündigung bei Abonnements

1. Zeitungsabonnements haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach kann das Abonnement beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angaben von Gründen jeweils zum 1. eines Monats gekündigt werden. Rückerstattungsansprüche entstehen nur, sofern diese 5,00 Euro überschreiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
2. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, etwa weil ein Bankeinzug rückbelastet wurde, so kann die WALTER Medien GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist den Vertrag kündigen, soweit der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen ist.

VI. Preise

1. Es gelten die jeweils gültigen Preislisten für die entsprechenden Abonnements. Die gültige Bezugsgebühr für Amts- und Mitteilungsblättern ist in den Amts- und Mitteilungsblättern sowie im Internet unter www.walter.de ersichtlich.  
2. Bei Änderung der Abonnementpreisliste treten die neuen Preise bei laufenden Verträgen einen Monat nach Änderung der Preisliste in Kraft. Im Falle einer Preisänderung ist der Kunde dazu berechtigt, den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung seitens des Kunden, so wird der Vertrag unter Zugrundelegung der neuen Preise fortgeführt. Die WALTER Medien GmbH wird den Kunden auf die Preisänderung, die bestehende Kündigungsmöglichkeit und die Rechtsfolgen einer unterlassenen Kündigung hinweisen. Der Hinweis kann auch über eine entsprechende Veröffentlichung in den jeweils abonnierten Medien (etwa Mitteilungs- und Amtsblättern) erfolgen.
3. Bei Daueraufträgen werden die am Erscheinungsdatum gültigen Preise zu Grunde gelegt.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden unter Kaufleuten Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, ansonsten fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der WALTER Medien GmbH ein geringerer oder kein Verzugsschaden entstanden ist. Die WALTER Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Lieferungen Vorauszahlungen verlangen.
2. Bei Abonnements ist bei jährlicher Zahlungsweise die Bezugsgebühr im Voraus zum 15.3. zu entrichten. Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzug oder nach Rechnungserhalt. Bei Rechnungszahlung erfolgt eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro. Die Vorankündigung zur Abbuchung erfolgt zwei Wochen vor Ausführung in den jeweiligen Amts- und Mitteilungsblättern, so dass dem Kunden ausreichend Zeit zur Prüfung zur Verfügung steht. Die gültige Bezugsgebühr ist in den Amts- und Mitteilungsblättern sowie im Internet unter www.walter.de ersichtlich. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rückbelastung, so hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

VIII. Beanstandungen, Gewährleistung

1. Zustellmängel bei Abonnementverträgen (Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte) sind sofort zu reklamieren. Andernfalls sind Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ausgeschlossen, soweit sie auf Zustellungsmängel zurückzuführen sind. Die ordnungsgemäße Zustellung erfordert einen ausreichend großen Briefkasten oder eine Zeitungsrolle. Der Weg zu den Behältnissen muss frei zugänglich, beleuchtet und zu jeder Jahreszeit begehbar sein.
2. Schadensersatzansprüche (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) gegen die WALTER Medien GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der WALTER Medien GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Insbesondere haftet die WALTER Medien GmbH bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen.                  
Weitergehende Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und Sachmängeln bleiben von dieser Regelung unberührt.

IX. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen die WALTER Medien GmbH wegen Verletzung einer außervertraglichen Pflicht (Haftung aus Delikt) oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses (culpa in contrahendo) sowie aus sonstigen Rechtsgründen, insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB), soweit es sich nicht bereits um Gewährleistungsansprüche handelt, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der WALTER Medien GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Insbesondere haftet die WALTER Medien GmbH bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen.     

X. Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten

Die WALTER Medien GmbH erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten Ihrer Kunden nach Maßgabe der unter anderem auf der Internetseite der WALTER Medien GmbH abrufbaren und zum Download oder Ausdruck bereitstehenden Datenschutzerklärung; insbesondere auch zu Werbezwecken und zum Zweck der Bonitätsprüfung.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Brackenheim.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Oktober 2011